Sie hatten einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin? Oder Ihr Kind hatte einen Schulunfall? Dann sollten die Unfallverletzten einem
Durchgangsarzt
vorgestellt werden, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Ein BG-Arzt sollte ebenfalls aufgesucht werden, wenn Patient:innen sich die Verletzungen bei der Hilfe bei Unfällen im Straßenverkehr zugezogen haben.
Generell gilt, Durchgangsärzte sollten konsultiert
werden, wenn:
- durch Verletzung über den Unfalltag hinaus eine Arbeitsunfähigkeit besteht
- eine längere, ärztliche Behandlung (voraussichtlich über eine Woche) benötigt wird
- zur Behandlung Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
- es durch Unfallfolgen zu einer Wiedererkrankung der Patient:innen kommt
Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest und begleitet das Heilverfahren. Er entscheidet, ob dieses durch einen Hausarzt erfolgen kann oder auf Grund der Schwere der Verletzung eine Therapie durch den Durchgangsarzt erforderlich ist.