Durchgangsarzt

Durchgangsarzt in Hamburg – Dr. med. Ingo Müller


Willkommen in unserer orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis! Sollten Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall oder Ihr Kind einen Schulunfall erlitten haben, behandle ich Sie als Ihr Durchgangsarzt in Hamburg! Dabei stehen Sie und die erstklassige, medizinische Versorgung Ihrer Verletzung im Fokus meiner Behandlung. Als Ihr D-Arzt entwickle ich in einem persönlichen Gespräch gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Therapie-Strategie nach Ihrem Unfall oder bei Wiedererkrankungen durch Unfallfolgen.
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Wissenswertes zum Durchgangsarzt

Welche Anforderungen bringt ein D-Arzt mit?

Ein Arzt muss verschiedene Kenntnisse mitbringen, um von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Durchgangsarzt(D-Arzt) zugelassen zu werden. D-Ärzte, die umgangssprachlich auch BG- (Berufsgenossenschaft) Ärzte bezeichnet werden, sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder, wie in meinem Fall, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung “Spezielle Unfallchirurgie”. Neben dieser fachlichen Befähigung müssen auch weitere Anforderungen an Personal, medizinische Apparate und Räumlichkeiten zur Behandlung erfüllt sein. Darüber hinaus fungieren Durchgangsärzte ebenfalls koordinierend: Sie überwachen den Heilungsprozess und sind Schnittstelle zwischen involvierten Krankenhäusern, behandelnden Ärzten, Reha-Kliniken sowie Versicherungen oder Berufsgenossenschaften. 

Mein Praxis-Team und ich stellen Ihre Heilung nach einem Unfall – ob auf dem Weg zur Arbeit oder in der Schule – in den Fokus der medizinischen Versorgung: In unseren modernen Räumlichkeiten in Eppendorf behandle ich Sie erstklassig als Ihr Durchgangsarzt in Hamburg! Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder buchen Sie einen Termin online.


Wann bedarf es einem Durchgangsarzt?

Sie hatten einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin? Oder Ihr Kind hatte einen Schulunfall? Dann sollten die Unfallverletzten einem Durchgangsarzt vorgestellt werden, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Ein BG-Arzt sollte ebenfalls aufgesucht werden, wenn Patient:innen sich die Verletzungen bei der Hilfe bei Unfällen im Straßenverkehr zugezogen haben.
Generell gilt, Durchgangsärzte sollten konsultiert werden, wenn:
  • durch Verletzung über den Unfalltag hinaus eine Arbeitsunfähigkeit besteht
  • eine längere, ärztliche Behandlung (voraussichtlich über eine Woche) benötigt wird
  • zur Behandlung Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
  • es durch Unfallfolgen zu einer Wiedererkrankung der Patient:innen kommt
Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest und begleitet das Heilverfahren. Er entscheidet, ob dieses durch einen Hausarzt erfolgen kann oder auf Grund der Schwere der Verletzung eine Therapie durch den Durchgangsarzt erforderlich ist. 


Wann bedarf es einem Durchgangsarzt?

Sie hatten einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin? Oder Ihr Kind hatte einen Schulunfall? Dann sollten die Unfallverletzten einem Durchgangsarzt vorgestellt werden, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Ein BG-Arzt sollte ebenfalls aufgesucht werden, wenn Patient:innen sich die Verletzungen bei der Hilfe bei Unfällen im Straßenverkehr zugezogen haben.
Generell gilt, Durchgangsärzte sollten konsultiert werden, wenn:
  • durch Verletzung über den Unfalltag hinaus eine Arbeitsunfähigkeit besteht
  • eine längere, ärztliche Behandlung (voraussichtlich über eine Woche) benötigt wird
  • zur Behandlung Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
  • es durch Unfallfolgen zu einer Wiedererkrankung der Patient:innen kommt
Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest und begleitet das Heilverfahren. Er entscheidet, ob dieses durch einen Hausarzt erfolgen kann oder auf Grund der Schwere der Verletzung eine Therapie durch den Durchgangsarzt erforderlich ist. 


Wann bedarf es einem Durchgangsarzt?

Sie hatten einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin? Oder Ihr Kind hatte einen Schulunfall? Dann sollten die Unfallverletzten einem Durchgangsarzt vorgestellt werden, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Ein BG-Arzt sollte ebenfalls aufgesucht werden, wenn Patient:innen sich die Verletzungen bei der Hilfe bei Unfällen im Straßenverkehr zugezogen haben.
Generell gilt, Durchgangsärzte sollten konsultiert werden, wenn:
  • durch Verletzung über den Unfalltag hinaus eine Arbeitsunfähigkeit besteht
  • eine längere, ärztliche Behandlung (voraussichtlich über eine Woche) benötigt wird
  • zur Behandlung Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
  • es durch Unfallfolgen zu einer Wiedererkrankung der Patient:innen kommt
Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest und begleitet das Heilverfahren. Er entscheidet, ob dieses durch einen Hausarzt erfolgen kann oder auf Grund der Schwere der Verletzung eine Therapie durch den Durchgangsarzt erforderlich ist. 


Für wen greift die Gesetzliche Unfallversicherung? 

Grundsätzlich gilt: Jede:r Arbeitnehmer:in sowie Schüler:innen und Studierende sind gesetzlich unfallversichert. Darüberhinaus sind ebenfalls private Pflegepersonen im Rahmen der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz gesetzlich unfallversichert – unabhängig vom Alter. Auch Selbstständige können einen Durchgangsarzt aufsuchen: Durch die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft können Selbstständige sich nach einem Arbeitsunfall bei einem BG-Arzt zur Behandlung vorstellen. 

Sie hatten einen Unfall im Beruf oder auf dem Arbeitsweg und benötigen einen Durchgangsarzt in Hamburg? Ihr Kind hatte einen Unfall in der Schule? Dann rufen Sie gerne für einen Termin an oder buchen Sie diesen online. Gerne betreue ich Ihren Heilungsprozess ebenfalls in orthopädischen und unfallchirurgischen Fragen sowie im sportmedizinischen Bereich in meiner Facharzt-Praxis in Hamburg-Eppendorf. 

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                                              Online-Termine                     info@unfall-ortho.de                       040/473273
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